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Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt Vorhaben anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter/innovativer Bedeutung mit bis zu 200.000 EUR.

Bewilligungsfähig sind Vorhaben, die in sich geschlossen sind und eine Laufzeit von maximal zwei Jahren haben. Bereits begonnene Projekte sowie laufende Aufgaben eines Trägers werden nicht gefördert. 

Für die Förderung von Bauvorhaben können zinslose Darlehen beantragt werden. Die Tilgungsdauer orientiert sich an der Zweckbindung und beträgt maximal 20 Jahre.

IN DREI SCHRITTEN ZUR FÖRDERUNG


INFORMATION UND BERATUNG
Prüfen Sie anhand der Förderrichtlinien, ob die Förderkriterien grundsätzlich erfüllt sind stellen Sie uns das Vorhaben vorab  inhaltlich vor. 

Klären Sie, ob eine finanzielle Beteiligung des Landes möglich ist und welche weiteren Mittelgeber zusätzlich um Unterstützung gebeten werden können. Die zuständige oberste Landesjugendbehörde oder das zuständige Landesjugendamt können Ihnen fachlich weiter helfen. Wir empfehlen außerdem, sich mit dem zuständigen Spitzenverband in Verbindung zu setzen.

ANTRAGSSTELLUNG
Sie können das PDF-Antragsformular direkt ausfüllen, abspeichern und uns  zusenden. Ein Adobe Reader dafür ist hier kostenlos zur Verfügung.

Bitte beantworten Sie alle Fragen ohne den Verweis auf Anlagen und legen Sie eine ausführliche Projektbeschreibung bei. Nach § 26 BGB ist das Antragsformular von den Vertretungsberechtigten zu unterzeichen.

> Antrag für innovative Projekte
> Antrag für Bauprojekte
> Antrag für Forschungsprojekte
> Antrag für Projekte mit bundesweiter/ bundeszentraler Bedeutung

Die Anträge sind auf den verfügbaren Formularen zu stellen und mit den vollständigen Anlagen (inkl. ausführlicher Beschreibung) per Post einzureichen. Darüber hinaus benötigen wir einen Scan des Antragsvordrucks und der detaillierten Erläuterung.

ENTSCHEIDUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Über die Bewilligung der Förderanträge entscheidet die Mitgliederversammlung, die sich aus erfahrenen Praktikern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt. In der Regel tagt die Mitgliederversammlung jährlich im Frühjahr und Herbst. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden schriftlich mitgeteilt.

Die nächsten Mitgliederversammlungen finden am 23. April 2021 und am 2. November 2021 statt. Die vollständigen Anträge mit Anlagen müssen bis zum 1. März 2021 bzw. bis zum 20. September 2021 per Post eingehen. Den Scan des Antragsvordrucks und der ausführlichen Beschreibung schicken Sie uns bitte ebenfalls zu den Einreichterminen.

KONTAKT

Ingrid Pfeiffer
0228 9595811
i.pfeiffer@jugendmarke.de

Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V. | Rochusstraße 8-10 | 53123 Bonn
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