
Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt Vorhaben anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter/innovativer Bedeutung mit bis zu 200.000 EUR.
Bewilligungsfähig sind Vorhaben, die in sich geschlossen sind und eine Laufzeit von maximal zwei Jahren haben. Bereits begonnene Projekte sowie laufende Aufgaben eines Trägers werden nicht gefördert.
Für die Förderung von Bauvorhaben können zinslose Darlehen beantragt werden. Die Tilgungsdauer orientiert sich an der Zweckbindung und beträgt maximal 20 Jahre.
IN DREI SCHRITTEN ZUR FÖRDERUNG
INFORMATION UND BERATUNGPrüfen Sie anhand der
Förderrichtlinien, ob die Förderkriterien grundsätzlich erfüllt sind. Wenden Sie sich vor der Antragstellung an uns, um das Vorhaben vorzustellen.
Ist eine finanzielle Beteiligung des Landes möglich? Welche weiteren Mittelgeber werden zusätzlich um Unterstützung gebeten? Ein etwaiger Zuschuss wird grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Eine angemessene Eigenleistung ist einzuplanen.
Die zuständige oberste Landesjugendbehörde oder das zuständige Landesjugendamt können Sie fachlich beraten. Empfehlenswert ist es auch, sich mit dem zuständigen Spitzenverband in Verbindung zu setzen.
ANTRAGSSTELLUNG Sie können das PDF-Antragsformular direkt ausfüllen, abspeichern und uns zusenden. Ein Adobe Reader dafür ist
hier kostenlos zur Verfügung.
Bitte beantworten Sie alle Fragen ohne den Verweis auf Anlagen und legen Sie eine ausführliche Projektbeschreibung bei. Nach § 26 BGB ist das Antragsformular von den Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen.
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Antrag für innovative Projekte>
Antrag für Bauprojekte>
Antrag für Forschungsprojekte>
Antrag für Projekte mit bundesweiter/ bundeszentraler BedeutungDie Anträge sind auf den verfügbaren Formularen zu stellen und mit den
vollständigen Anlagen (inkl. ausführlicher Beschreibung) per Post einzureichen. Darüber hinaus benötigen wir einen
Scan des Antragsvordrucks und der detaillierten Erläuterung.
ENTSCHEIDUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNGÜber die Bewilligung der Förderanträge entscheidet die Mitgliederversammlung, die sich aus erfahrenen Praktikern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt. In der Regel tagt die Mitgliederversammlung jährlich im Frühjahr und Herbst. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden schriftlich mitgeteilt.
Die Termine der nächsten Mitgliederversammlungen sind der
25. April und der
7. November 2022. Die Anträge mit Anlagen müssen bis zum
07.03. bzw. bis zum
26.09.22 per Post eingehen.
Bitte mailen Sie uns den Antragsvordruck und die ausführliche Projektbeschreibung zusätzlich in einer Datei.