
Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt Vorhaben anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter und innovativer Bedeutung. Bereits begonnene Projekte sowie laufende Aufgaben eines Trägers werden nicht gefördert.
> Antrag für innovative Projekte
> Antrag für Bauprojekte
> Antrag für Forschungsprojekte
> Antrag für Projekte mit bundesweiter/ bundeszentraler Bedeutung
IN DREI SCHRITTEN ZUR ANTRAGSTELLUNG
1. Schritt: Informieren und beraten lassen
Überprüfen Sie anhand der
Förderrichtlinien der Stiftung Deutsche Jugendmarke, ob Sie die Förderkriterien erfüllen und ob eine finanzielle Beteiligung des Landes an dem geplanten Vorhaben möglich ist. Die zuständige oberste Landesjugendbehörde oder das zuständige Landesjugendamt können Ihnen fachlich weiter helfen. Wir empfehlen Ihnen zudem, sich mit dem zuständigen Spitzenverband in Verbindung zu setzen.
2. Schritt: Antragsformular ausfüllen
Sie können unser Antragsformular direkt am Computer ausfüllen, abspeichern und uns per Post zusenden. Hierfür benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie
hier kostenlos herunterladen können. Die Anträge sind ausnahmslos auf den zur Verfügung gestellten Antragsformularen zu stellen und vollständig mit den erforderlichen Anlagen postalisch einzureichen. Bitte beantworten Sie alle Fragen ohne den Verweis auf Anlagen. Nach § 26 BGB ist das Antragsformular von den Vertretungsberechtigten zu unterzeichen.
3. Schritt: Entscheidung der Mitgliedersammlung
Über die Bewilligung der Förderanträge entscheidet die Mitgliederversammlung, die sich aus erfahrenen Praktikern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt. In der Regel tritt die Mitgliederversammlung hierzu jährlich zu zwei Sitzungen zusammen. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung über Ihren Antrag teilen wir Ihnen schriftlich mit.
Die nächsten
Mitgliederversammlungen finden voraussichtlich am
23. Mai 2013 und am
20. November 2013 statt.
Bitte reichen Sie die vollständigen Anträge samt Anlagen
bis spätenstens zum 11. März 2013 bzw.
01. Oktober 2013 - bei der Geschäftsstelle der Stiftung Deutsche Jugendmarke ankommend - ein.