Die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. wurde als rechtlich selbständiger Verein am 5. März 1965 gegründet. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn eingetragen und wegen Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge als gemeinnützigen Zwecken dienend und zu den in § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehörend vom Finanzamt Bonn-Innenstadt anerkannt worden.
Der Verein verwaltet die Zuschlagerlöse, die ihm aus dem Verkauf der jährlich vom Bundesminister der Finanzen herausgegebenen Sonderpostwertzeichen "Für die Jugend" zufließen.
Satzungsgemäß hat die Stiftung die Aufgabe, mit diesen Mitteln Maßnahmen zum Wohle junger Menschen in Deutschland zu fördern.
Im Rahmen dieser Aufgaben kann der Verein auf allen Gebieten der Jugendhilfe tätig werden. Er führt keine eigenen Maßnahmen durch. Er fördert ausschließlich Projekte, Programme und Experimente, die insbesondere von den freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden.
Die Vergabe von Mitteln aus dem Zuschlagerlös der Jugendmarke erfolgt nach den Förderungsgrundsätzen der Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.
Die Zuwendungen der Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Nähere Einzelheiten über Aufgaben und Ziele der Stiftung sowie über die Entwicklung der Zuschlagerlöse seit 1962, die Förderaktivitäten etc. sind dem Jahresbericht 2008 zu entnehmen, den Sie als pdf-Dokument downloaden können.
Hier können Sie den Jahresbericht 2009 downloaden (PDF: 2.8 MByte).
Hier können Sie den Jahresbericht 2008 downloaden (PDF: 3.2 MByte).
Hier können Sie den Jahresbericht 2007 downloaden (PDF: 1.6 MByte).
Hier können Sie den Jahresbericht 2006 downloaden (PDF: 1.5 MByte).
Hier können Sie den Jahresbericht 2005 downloaden (PDF: 1.5 MByte).
Hier können Sie den Jahresbericht 2004 downloaden (PDF: 1.5 MByte).